Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds – Anträge jetzt möglich!

10.03.2021

Online-Ansicht:http://info.aws.at/lnxpvl8sm7K5QmI940N

Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Bis Ende 2020 konnten Anträge für das 2. und das 3. Quartal gestellt werden. 

Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at einreichen.

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Die Richtlinien und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter https://npo-fonds.at/

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info@npo-fonds.at

Servicezeiten
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr