197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung

06.05.2020

Nach tagelangem Warten war es endlich soweit: Am 30.04.2020 gegen 22:00 Uhr wurde die 197. Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV publiziert und wir können über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich zusammenfassend informieren.

Zusammengefasst können Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass Mannschaftssportarten vorerst nicht ausgeübt werden – auch nicht im Einzeltraining. Kampfsportdisziplinen ohne Körperkontakt (z.B. Kata Karate, Lubki) dürfen bereits ausgeübt werden.

Der Mindestabstand bei der Sportausübung von zwei Meter muss eingehalten werden. Weiters dürfen geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson). ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

Das Betretungsverbot für Sportstätten in Hallen (Indoorsport) zur Freizeit- und Sportausübung bleibt vorläufig bis 29.5.2020 aufrecht.

Verordnung: COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html 

§ 8 behandelt den Sport. 

Relevant für den Breitensport ist Absatz 3.

(3) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind weiters Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten hinsichtlich jener Sportarten im Freiluftbereich durch Sportler, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Bei der Sportausübung ist dieser Abstand einzuhalten. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

 Die jeweiligen Sportfachverbände haben für ihren Bereich Richtlinien und dringende Empfehlungen herausgegeben.

Diese und weitere gute Informationen, die auch laufend adaptiert werden bietet Sport Austria (BSO)·

·       Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

·       Fragen rund um das Hochfahren des Sports sowie zur Coronakrise werden auf der Website täglich aktualisiert

Weitere Infos findet ihr beim BM und den Dachverbänden 

Bundesministerium

https://www.bmkoes.gv.at/Fragen